Reinhold Otto Mayer Preis 2027
Der Reinhold Otto Mayer Preis wird alle zwei Jahre für ein herausragendes Werk im Bereich der performativen Künste, insbesondere Musiktheater und Schauspiel vergeben. Ziel ist es laut Satzung der Stiftung, neue deutschsprachige Werke in diesen Bereichen zu fördern und zu initiieren. Die Reinhold Otto Mayer Stiftung arbeitet für jede Preisvergabe mit einem jeweils neuen Kooperationspartner zusammen, mit dem sie die Ausschreibung und Preisverleihung gestaltet und das Preisträgerstück zur Uraufführung bringt.
Für die vierte Ausschreibung des Reinhold Otto Mayer Preises und die Preisverleihung 2027 kooperiert die Reinhold Otto Mayer Stiftung mit dem Schauspiel Stuttgart. Der Preis wird in diesem Jahr im Bereich Komödie im Schauspiel verliehen. Das von der Reinhold Otto Mayer Stiftung prämierte Theaterstück wird im Kammertheater des Schauspiel Stuttgart und mit Schauspieler*innen des Ensembles im Herbst 2027 zur Uraufführung kommen.
Für die Preisvergabe und Uraufführung 2027 für eine neue deutschsprachige Komödie werden Autor*innen gesucht, die sich jeweils im Team mit eine*r Regisseur*in bewerben, mit der*dem sie in der Vergangenheit bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben und diese Zusammenarbeit fortsetzen möchten.
Für die vierte Ausschreibung des Reinhold Otto Mayer Preises und die Preisverleihung 2027 kooperiert die Reinhold Otto Mayer Stiftung mit dem Schauspiel Stuttgart. Der Preis wird in diesem Jahr im Bereich Komödie im Schauspiel verliehen. Das von der Reinhold Otto Mayer Stiftung prämierte Theaterstück wird im Kammertheater des Schauspiel Stuttgart und mit Schauspieler*innen des Ensembles im Herbst 2027 zur Uraufführung kommen.
Für die Preisvergabe und Uraufführung 2027 für eine neue deutschsprachige Komödie werden Autor*innen gesucht, die sich jeweils im Team mit eine*r Regisseur*in bewerben, mit der*dem sie in der Vergangenheit bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben und diese Zusammenarbeit fortsetzen möchten.
Teilnahmebedingungen
· Teilnahmeberechtigt sind Autor*innen und Regisseur*innen (ohne Altersbeschränkung) mit Wohnsitz in Europa, die nachweislich bereits für die Inszenierung einer Komödie zusammengearbeitet haben und sich mit einem noch unveröffentlichten Stück bzw. einer Stück- sowie Inszenierungsidee bewerben.
· Jedes Team darf nur einen Vorschlag für den Wettbewerb einreichen.
· Für die Produktion des neuen Werks stehen höchstens sieben Schauspieler*innen aus dem Ensemble des Schauspiel Stuttgart zur Verfügung.
· Der Stückvorschlag bzw. das fertige Stück muss in deutscher Sprache verfasst sein und darf weder ganz noch in Teilen aufgeführt, veröffentlicht oder aktuell in anderen Wettbewerben eingereicht sein.
· Das Preisgeld von 50.000 EUR wird indirekt und auf der Grundlage und unter den Voraussetzungen des Abschlusses und der ordnungsgemäßen Erfüllung eines Werkauftrags und eines Inszenierungsauftrags über das Schauspiel Stuttgart gewährt und wird unter den Preisträger*innen nach Absprache branchenüblich aufgeteilt. Die Verträge werden mit dem Schauspiel Stuttgart abgeschlossen. Bei den Preisgeldern handelt es sich um Bruttobeträge. Die für die Vorstellungen fälligen Tantiemen sind nicht im Preisgeld enthalten, sondern werden nach dem zum Zeitpunkt der Aufführung gültigen Abgabesatz der Regelsammlung vergolten.
· Die Produktion ist für das Kammertheater des Schauspiel Stuttgart geplant. Es gelten die für diese Bühne üblichen Produktionsbedingungen.
· Die Proben sollen im Juni/Juli (Vorproben) und September 2027 in Stuttgart stattfinden, die Uraufführung ist für den Herbst 2027 angesetzt.
· Jedes Team darf nur einen Vorschlag für den Wettbewerb einreichen.
· Für die Produktion des neuen Werks stehen höchstens sieben Schauspieler*innen aus dem Ensemble des Schauspiel Stuttgart zur Verfügung.
· Der Stückvorschlag bzw. das fertige Stück muss in deutscher Sprache verfasst sein und darf weder ganz noch in Teilen aufgeführt, veröffentlicht oder aktuell in anderen Wettbewerben eingereicht sein.
· Das Preisgeld von 50.000 EUR wird indirekt und auf der Grundlage und unter den Voraussetzungen des Abschlusses und der ordnungsgemäßen Erfüllung eines Werkauftrags und eines Inszenierungsauftrags über das Schauspiel Stuttgart gewährt und wird unter den Preisträger*innen nach Absprache branchenüblich aufgeteilt. Die Verträge werden mit dem Schauspiel Stuttgart abgeschlossen. Bei den Preisgeldern handelt es sich um Bruttobeträge. Die für die Vorstellungen fälligen Tantiemen sind nicht im Preisgeld enthalten, sondern werden nach dem zum Zeitpunkt der Aufführung gültigen Abgabesatz der Regelsammlung vergolten.
· Die Produktion ist für das Kammertheater des Schauspiel Stuttgart geplant. Es gelten die für diese Bühne üblichen Produktionsbedingungen.
· Die Proben sollen im Juni/Juli (Vorproben) und September 2027 in Stuttgart stattfinden, die Uraufführung ist für den Herbst 2027 angesetzt.
Einzusenden sind bis zum 15.Dez 25 folgende Materialien
· Exposé für eine neue Komödie (max. 5 Seiten) für höchstens sieben Schauspieler*innen, ohne den Einsatz von Chor/Chören.
Das Stück soll sich mit einem der folgenden Begriffe identifizieren: Groteske, Satire, Posse, Farce, Screwball-Komödie.
· Eine bis zwei Szenen aus dem neuen Stück (insgesamt max. 5 Seiten)
· Beschreibung der Inszenierungsidee für das neue Stück (max. 2 Seiten)
· Bestätigung des Autor*innen/Regie-Teams, das Projekt gemeinsam umsetzen zu wollen
· Ein bereits existierender Stücktext der/des Autor*in aus dem Bereich Komödie (s.o.)
· Videoaufnahme einer vorherigen Zusammenarbeit zwischen Autor*in und Regisseur*in (passwortgeschützter Link); bitte 1 – 3 Szenen auswählen und markieren, die für die vorliegende Bewerbung im Bereich Komödie relevant sind, z. B. durch Zeitangaben für den Start der Szenen im Video
· Künstlerische Lebensläufe der sich gemeinsam bewerbenden Personen (max. 2 Seiten pro Person)
Das Stück soll sich mit einem der folgenden Begriffe identifizieren: Groteske, Satire, Posse, Farce, Screwball-Komödie.
· Eine bis zwei Szenen aus dem neuen Stück (insgesamt max. 5 Seiten)
· Beschreibung der Inszenierungsidee für das neue Stück (max. 2 Seiten)
· Bestätigung des Autor*innen/Regie-Teams, das Projekt gemeinsam umsetzen zu wollen
· Ein bereits existierender Stücktext der/des Autor*in aus dem Bereich Komödie (s.o.)
· Videoaufnahme einer vorherigen Zusammenarbeit zwischen Autor*in und Regisseur*in (passwortgeschützter Link); bitte 1 – 3 Szenen auswählen und markieren, die für die vorliegende Bewerbung im Bereich Komödie relevant sind, z. B. durch Zeitangaben für den Start der Szenen im Video
· Künstlerische Lebensläufe der sich gemeinsam bewerbenden Personen (max. 2 Seiten pro Person)
Die Bewerbungen sind ausschließlich als zusammenhängende PDF-Datei über einen sicheren Datenaustauschdienst, bei dem die Daten für mindestens fünf Tage zur Verfügung stehen (z.B. TransferNow), an die Reinhold Otto Mayer Stiftung einzureichen an Dr. Uta Daur, daur@rom-stiftung.de und in CC an linda.graf@staatstheater-stuttgart.de.
Bitte den vom Datenaustauschdienst erhaltenen Link zusätzlich per Email an daur@rom-stiftung.de schicken.
Bewerbungsschluss: 15.Dez 25
Jurysitzung: Ende März 26
Preisverleihung und Uraufführung: Herbst 2027
Bitte den vom Datenaustauschdienst erhaltenen Link zusätzlich per Email an daur@rom-stiftung.de schicken.
Bewerbungsschluss: 15.Dez 25
Jurysitzung: Ende März 26
Preisverleihung und Uraufführung: Herbst 2027
Jury
Adrienne Braun, Kulturjournalistin, Autorin, Kolumnistin
Dr. Uta Daur, Geschäftsführerin, Reinhold Otto Mayer Stiftung
Gwendolyne Melchinger, Chefdramaturgin und stellvertretende Intendantin in künstlerischen Belangen, Schauspiel Stuttgart
Andreas Kriegenburg, Regisseur, Bühnenbildner
Bastian Reiber, Schauspieler, Ensemble Schaubühne, Regisseur
Max Simonischek, Schauspieler, Ensemble Burgtheater, Regisseur
Dr. Uta Daur, Geschäftsführerin, Reinhold Otto Mayer Stiftung
Gwendolyne Melchinger, Chefdramaturgin und stellvertretende Intendantin in künstlerischen Belangen, Schauspiel Stuttgart
Andreas Kriegenburg, Regisseur, Bühnenbildner
Bastian Reiber, Schauspieler, Ensemble Schaubühne, Regisseur
Max Simonischek, Schauspieler, Ensemble Burgtheater, Regisseur
Öffentlichkeit
Die Namen der Preisträger*innen (und ggf. Biografien) werden von der Reinhold Otto Mayer Stiftung und dem Schauspiel Stuttgart veröffentlicht. Die Preisträger*innen und die Juror*innen verpflichten sich im Vorfeld zur Vertraulichkeit.
Rechte und Verpflichtungen
Alle Teilnehmer*innen erklären mit ihren Bewerbungen, dass sie Urheber*innen der eingereichten Wettbewerbsarbeiten sind. Mit dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen erklären sich die Bewerber*innen mit den Teilnahmebedingungen des Reinhold Otto Mayer Preises einverstanden.
Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber*innen unterwerfen sich dem Urteil der Jury. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisträger*innen (Autor*in, Regisseur*in) sind verpflichtet, an der Preisverleihung teilzunehmen, um ihren Preis persönlich entgegenzunehmen oder, in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Stiftung, eine autorisierte Vertretung zu schicken.
Die Bewerber*innen räumen dem Schauspiel Stuttgart das Recht auf die Uraufführung des ausgezeichneten Texts/Konzepts ein. Die Bewerber*innen räumen der Reinhold Otto Mayer Stiftung und dem Schauspiel Stuttgart ferner das Recht ein, Fotografien und Videosequenzen sowie die Dokumentation der Preisverleihung und Uraufführung auf den Websites der Reinhold Otto Mayer Stiftung und des Schauspiel Stuttgart dauerhaft zu dokumentieren sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.
Der zweckbezogenen Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten und eingereichter Unterlagen sowie der Weiterverwendung der Daten in Adressverteilern stimmen die Bewerber*innen zu. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt „Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO bei der Erhebung von personenbezogenen Daten für den Reinhold Otto Mayer Preis“ (rom-stiftung.de/rom-preis.html).
Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber*innen unterwerfen sich dem Urteil der Jury. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisträger*innen (Autor*in, Regisseur*in) sind verpflichtet, an der Preisverleihung teilzunehmen, um ihren Preis persönlich entgegenzunehmen oder, in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Stiftung, eine autorisierte Vertretung zu schicken.
Die Bewerber*innen räumen dem Schauspiel Stuttgart das Recht auf die Uraufführung des ausgezeichneten Texts/Konzepts ein. Die Bewerber*innen räumen der Reinhold Otto Mayer Stiftung und dem Schauspiel Stuttgart ferner das Recht ein, Fotografien und Videosequenzen sowie die Dokumentation der Preisverleihung und Uraufführung auf den Websites der Reinhold Otto Mayer Stiftung und des Schauspiel Stuttgart dauerhaft zu dokumentieren sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.
Der zweckbezogenen Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten und eingereichter Unterlagen sowie der Weiterverwendung der Daten in Adressverteilern stimmen die Bewerber*innen zu. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt „Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO bei der Erhebung von personenbezogenen Daten für den Reinhold Otto Mayer Preis“ (rom-stiftung.de/rom-preis.html).
Ansprechpartnerinnen
Dr. Uta Daur, Geschäftsführerin, Reinhold Otto Mayer Stiftung,
daur@rom-stiftung.de
Linda Graf, Dramaturgieassistentin Schauspiel Stuttgart,
linda.graf@staatstheater-stuttgart.de
daur@rom-stiftung.de
Linda Graf, Dramaturgieassistentin Schauspiel Stuttgart,
linda.graf@staatstheater-stuttgart.de